SchülerInnen im Unterricht. Unterstütztes Lernen mit dem Overheadprojektor. SchülerInnen im Unterricht. Mathematikunterricht. Zeugnisausgabe. Stolz halten die Schüler ihre Zeugnisse in den Händen.
Aktuelles
Herzlich willkommen beim DAAG-Bildungswerk!   Geschafft. Stolz zeigen die TeilnehmerInnen ihre Zeugnisse. Unser Lehrerteam.

Hauptschulabschluss, Fachoberschulreife (Realschulabschluss)

Bereits am 01.01.1982 erhielt die DAAG den Status als Einrichtung der Weiterbildung (Abendschule) nach § 13 Weiterbildungsgesetz vom Kultusminister des Landes Nordrhein-Westfalen. Im gleichen Jahr wurden wir vom Jugendhilfeausschuss der heutigen Bundesstadt Bonn als Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe anerkannt.

Seitdem können ausländische und deutsche Jugendliche, die keinen Schulabschluss besitzen, auf der Grundlage der Kern-Lehrpläne des Landes NRW ihren Hauptschulabschluss und die Fachoberschulreife (Realschulabschluss) nachholen.

Unterrichtsfächer hierbei sind:

⇒  Deutsch⇒  Englisch
⇒  Mathematik⇒  Geschichte / Politik
⇒  Physik⇒  Technik (nur bei Fachoberschulreife)

Die staatlichen Prüfungen zum Hauptschulabschluss nach Klasse 9 und zur Fachoberschulreife (Realschulabschluss) nach Klasse 10 können Sie jährlich in unserem Hause ablegen. Diese Prüfungen werden von unseren ausgebildeten Fachlehrerinnen und Fachlehrern mit zweitem Staatsexamen abgenommen. Dabei erreichen jedes Jahr Schülerinnen und Schüler aus ca. 20 Ländern ihren Abschluss.

Folgende Regelungen gelten für den Erwerb des Hauptschulabschlusses und der Fachoberschulreife (Realschulabschluss):

  1. Der Hauptschulabschluss und die Fachoberschulreife werden in zwei Halbjahren (Semester) erworben. Das erste Semester beginnt mit dem Schulbeginn in NRW und endet in der letzten Januarwoche des nächsten Jahres. Das zweite Semester beginnt Anfang Februar und dauert voraussichtlich bis zu den Sommerferien.
  2. In jedem Semester werden mindestens drei Klausuren je Fach geschrieben.
  3. Am Ende des ersten Semesters wird festgestellt, wer zum nächsten Semester zugelassen, bzw. nicht zugelassen wird. Zugelassen zum zweiten Semester ist, wer in allen Fächern mindestens die Note „ausreichend“ (4) erreicht hat. Auch zugelassen ist, wer in einem Fach die Note „mangelhaft“ (5), aber in einem anderen Fach die Note „befriedigend“ (3) erreicht hat. Die gleichen Kriterien gelten für den Erwerb des Hauptschulabschlusses bzw. der Fachoberschulreife am Ende des zweiten Semesters.
  4. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten am Ende des 1. Semesters ein Halbjahreszeugnis.
  5. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Fachoberschulreife können die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe erhalten, wenn der Durchschnittswert aller Noten mindestens der Note „befriedigend“ (3,0) erreicht und in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch mindestens die Note befriedigend (3,0) erzielt wurde.
  6. Die Ferien orientieren sich an den Schulferien des Landes Nordrhein-Westfalen, falls alle Voraussetzungen für die Prüfungen und Richtlinien erfüllt sind.
  7. Persönliche Vorstellung und Anmeldung erwünscht. Für eventuelle Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Einige unserer Maßnahmen / Lehrgänge sind gebührenpflichtig. Bitte erfragen Sie - vor der Anmeldung - wie hoch die Gebühren sind - Telefon: 02 28 - 47 46 42.

Sofern die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind, können die Teilnehmerinnen und Teilnehmer für die Dauer ihrer Teilnahme an einem Lehrgang Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz
(BaföG ) erhalten.

(Evtl. Änderungen vorbehalten.)

 
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